Manchmal hat man Symptome, die denen einer früheren, mit Antibiotika behandelten Erkrankung sehr ähnlich sind, zum Beispiel Fieber und Husten. Warum kann der Apotheker Ihnen dann nicht eine Packung Antibiotika „vorstrecken“, und Sie reichen die ärztliche Verschreibung nach? Ganz einfach: Ihr Arzt ist der einzige, der eine korrekte Analyse Ihrer Situation vornehmen und überprüfen kann, ob Antibiotika wirklich notwendig sind. Darum darf der Apotheker Ihnen kein Antibiotikum ohne ärztliche Verordnung aushändigen.